Netznutzung
Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz
der Gemeindewerke Rheinzabern.
Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. Abs. 1 Satz
1 EnWG ab 01.01.2024
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Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. Abs. 1 Satz
1 EnWG ab 01.01.2023
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Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz
1 EnWG ab 01.01.2022
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Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz
1 EnWG ab 01.01.2021
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Preisblatt für die Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz
1 EnWG ab 01.01.2020
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Voraussichtliche Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs.
3 EnWG zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Gemeindewerke Rheinzabern
Die Gemeindewerke Rheinzabern weisen daraufhin, dass aufgrund der derzeit noch
nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung
endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2024 nach § 20 Abs. 1 Satz
1 EnWG abgesehen werden musste.
Stattdessen erfolgt zum 15.10.2023 eine Veröffentlichung unserer vorläufigen
Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Netzentgelte
für das Jahr 2024 können von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten
abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der
Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden
behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
Gemeindewerke Rheinzabern
Hauptstr. 33 - 76764 Rheinzabern
Ihr Ansprechpartner ist Frau Meier.
Tel. 07272 / 750820 - Fax. 07272 / 77309 - Mail: info@evu-rheinzabern.de
Die Notrufnummer außerhalb der Geschäftszeiten lautet 0172 / 8051543.