Gemeindewerke Rheinzabern

Hochlastzeitfenster

Im Folgenden finden Sie das auf Basis der Vorgaben der Bundesnetzagentur ermittelten Hochlastfenster der Gemeindewerke Rheinzabern gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV.

Gemäß dem "Leitfaden zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV" der Bundesnetzagentur sind Erheblichkeitsschwellen und Bagatellgrenzen definiert, die bei der Beantragung individueller Netzentgelte zu beachten sind.


Der Leitfanden kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bezogen werden.

Hochlastzeitfenster 2019
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