Im Folgenden finden Sie das auf Basis der Vorgaben der Bundesnetzagentur ermittelten Hochlastfenster der Gemeindewerke Rheinzabern gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV.
Gemäß dem "Leitfaden zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV" der Bundesnetzagentur sind Erheblichkeitsschwellen und Bagatellgrenzen definiert, die bei der Beantragung individueller Netzentgelte zu beachten sind.
Der Leitfanden kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bezogen
werden.
Hochlastzeitfenster 2019 | |||
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Hochlastzeitfenster 2024 | 72 KB |
Gemeindewerke Rheinzabern
Hauptstr. 33 - 76764 Rheinzabern
Ihr Ansprechpartner ist Frau Meier.
Tel. 07272 / 750820 - Fax. 07272 / 77309 - Mail: info@evu-rheinzabern.de
Die Notrufnummer außerhalb der Geschäftszeiten lautet 0172 / 8051543.